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Alt 10.07.2009, 20:00
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Satanlage abbauen trotz Erlaubnis

Hallo keslor,

ich bin der Meinung, dass der neue Vermieter dieses Schreiben oder diese Mitteilung des alten Vermieters durchaus verlangen kann. Dies dient ja gleichzeitig auch als Nachweis, dass die Sat-Anlage rechtmäßig und mit Erlaubnis installiert wurde.

Wenn du das Schreiben nicht mehr haben solltest, versuche es doch beim alten Vermieter noch einmal einzuholen, um es dem neuen Vermieter vorzulegen und die Installation der Anlage zu legitimieren.


Freundliche Grüße


Mietrecht Einfach
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