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Alt 06.04.2013, 20:09
sebbo sebbo ist offline
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Registriert seit: 06.04.2013
Beiträge: 6
Standard AW: kündigung trotz kündigungsverzicht

hier der auszug aus der baunvo:

§ 8
Gewerbegebiete

(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

(2) Zulässig sind
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
3. Tankstellen,
4. Anlagen für sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
3. Vergnügungsstätten.
mir ist nicht klar ob der vertrag so bestand hat. die information, daß ich als hauswart bei der gemeinde benannt wurde bekam ich erst nach unterzeichnung des mietvertrages.
daß wir zwei jahre lang hier wohnten ist dieser kündigungsverzichtsklausel zu verdanken. im zusammenhang mit unserem verlangen aus dem vertrag zu kommen von missbrauch zu sprechen finde ich anmaßend.es haben sich einige dinge im lauf der zeit herauskristallisiert, die im vorfeld nicht bekannt waren im ersten verlauf als nicht so wichtig abgetan wurden
inzwischen aber an priorität gewonnen haben.
meine frau hat multiple sklerose und in den 6 monaten nach der schwangerschaft ist das risiko für einen schub extrem hoch. hier wird vermeidung jeglicher art von stress angeraten.

die vereinbarung wegen dem nachmieter besteht zwischen dem vermieter und uns.
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