Ausschlagung des Erbes, nachträgliche Erbmasse
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Erblasser A und B setzen sich gegenseitig als (Allein-) Erben ein (Testament von 08/1979).
Die weitere Erbfolge sieht Sohn D, im Nachgang desse Nachkommen vor. Sollten diese den Erbfall nicht erleben sieht das Testament die Kinder von Sohn C (in der Rangfolge der Geburt) als Ersatzerben vor.
A stirbt 11/1982, B stirbt 03/1985, der Sohn D schlägt das Erbe aus (Masse wurde als Schenkung 2 Tage vor dem Tod des Erblassers verschenkt an D).
Gerichtsprozess wegen Pflichtteil endet mit einem Vergleich!
Punkt 6 aus dem Vergleich sagt aus: "Damit sind sämtliche evtl. gegenseitigen Ansprüche der vorstehend Beiteiligten (C,D und zwei weitere Schwestern) untereinander aus dem Erbrecht nach ihren Eltern abgegolten".
Aus heutiger Sicht gibt es einen Vertrag, aus dem ein Grundstück mit Gebäude an A zurück zu übertragen ist (Vertragliche Schenkung an die Kirche mit Bedingungen die die Rückübertragung an A jetzt vorsieht).
An wen ist das Grundstück nebst Gebäude zu Übertragen?
D hat das Erbe für sich und seine Nachkommen ausgeschlagen, C hat mit Vergleich vor dem Landgericht (1986) die Gegenseitigen Ansprüche gegenüber D abgegolten.
Weiter stehen im Testament die Nachkommen von C.
An wen muss das Grundstück von der Kirche rückübertragen werden?
MfG
Andreas
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|