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Alt 09.04.2013, 17:11
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Ausschlagung des Erbes, nachträgliche Erbmasse

Hallo,

so wie ich das sehe würde das Grundstück nebst Gebäude wieder in die Erbmasse einlaufen und erneut aufgeteilt werden müssen. Somit würde eine erneute Erbengemeinschaft entstehen.

Sie sollten diese Frage aber einem unserer Onlineanwälte für Erbrecht stellen, um rechtsicherheit zu haben. Sie können unter dem folgenden Link kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Abwicklung Ihres Falles anfordern und dann entscheiden, ob Sie dieses annehmen möchten:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Dies halte ich für den sinnvollsten Weg, um die Grundlagen abzustecken.


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