Hallo,
so wie ich das sehe würde das Grundstück nebst Gebäude wieder in die Erbmasse einlaufen und erneut aufgeteilt werden müssen. Somit würde eine erneute Erbengemeinschaft entstehen.
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Dies halte ich für den sinnvollsten Weg, um die Grundlagen abzustecken.
Erbrecht Einfach