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Alt 11.04.2013, 15:18
Fritze Fritze ist offline
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Standard AW: Ausschlagung des Erbes, nachträgliche Erbmasse

Hallo,

weshalb sollte es eine Erbengemeinschaft geben, wenn der (Haupt-) Erbe damals das Erbe ausgeschlagen hat? Geht es dann nicht in der Reihenfolge weiter wie im Testament aufgeführt?
In diesem Fall hat D für sich und seine Kinder das Erbe ausgeschlagen! Als nächstes steht der Sohn von C, danach die Tochter von C (usw.) im Testament.
Sollte in diesem Fall nicht D aussen vor sein (weil ja ausgeschlagen) und dann der Sohn von C der Begünstigte bzw. Rechtsnachfolger von A bzw. B sein?
MfG
Andreas
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