Zitat:
mit 50 € an Instandhaltungskosten,Reparaturen etc. zu beteiligen habe.
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Das ist in dieser Form, auch wenn es so im Mietvertrag steht, völliger Quatsch. Ein Mieter kann nur zur Zahlung sogenannter Kleinreparaturen verpflichtet werden:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
Eine prozentuale Beteiligung ist aber nicht möglich.
Mit der Wartung der Gastherme sieht es etwas anders aus.
1. Ist dies im Mietvertrag vereinbart.
2. Erscheint mir der Betrag von 200,- Euro zu hoch. Da werden sicherlich Reparaturen mit abgerechnet. Und die sind immer Vermietersache.
Gasetagenheizungs-Wartungsklausel im Mietvertrag auch ohne Kostenobergrenze zulässig