AW: Erbvertrag
Hallo,
wenn es sich dabei um ein normales "Testament" handelt, dann würde ich hier von Ersatzerben ausgehen. Das beduetet: Wenn die Tochter zum Zeitpunkt des Todes auch verstorben ist, dann erbt ... usw.
Die Tochter kann meiner Ansicht nach nun neu innerhalb Ihres Testaments bestimmen, wer Ihren Besitz (in den auch das Erbe vom Vater gehört) erben soll.
Erbrecht Einfach
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