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Alt 13.05.2013, 17:12
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Noch keine Nebenkostenabrechnung nach auszug 2012

Wenn bei Ihnen das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) der Abrechnungszeitraum ist, dann ist für die Abrechnung von 2011 schon lange der Zug abgefahren. Der Vermieter kann deshalb keine Forderung mehr stellen. Sollten Sie aber ein Guthaben haben, dann muss der Vermieter dieses rausrücken.

Für das Jahr 2012 endet die Frist am 31.12., vorausgesetzt Abrechnungszeitraum gleich Kalenderjahr.

Was die Kaution betrifft sollten Sie hier weiterlesen: Rückzahlung der Mieterkaution
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