Kündigungsfrist bei Untermietvertrag (Wohnraum gleich Zimmer oder mehr?)
Hallo
FRAGE
Welche Kündigungsfrist (2 Wochen oder 3-6 Monate) gilt für mich?
oder anders, habe ich den üblichen Kündigungsschutz oder nicht?
oder noch konkreter, ist Para. 549 Abs.2 Punkt 2 des BGB für mich zutreffend?
GESETZ
Para. 549 Abs.2 Punkt 2 des BGB
"(2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (Para. 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (Para. 568 Abs. 2, Para. 573, 573a, 573d Abs. 1, Para. 574 bis 575, 575a Abs. 1 und Para. 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über
2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,"
PROBLEM
Aus dem BGB geht nicht hervor, was für mich alles unter Wohnraum fällt? Ist es nur mein Zimmer, da wo ich eine gesicherte Privatsphäre habe, oder auch Wohnzimmer und Küche?
Bei ersteres hätte ich Kündigungsschutz (und somit 3-6 Monate Kündigungsfrist), aber nicht wenn letzteres gilt.
HINTERGRUND
Ich wohne als Untermieter in einer 2er WG (seid 2,5 Monaten) und mein Mitbewohner (aka der Hauptmieter aka mein Vermieter) möchte mir kündigen, da er gerne einen guten Freund als seinen Mitbewohner haben möchten.
Mein Zimmer habe ich selber möbliert. Beim Einzug war es unmöbliert (und der Hauptmieter ist auch nicht verpflichtet es zu möblieren). Das Wohnzimmer und die Küche sind vom Hauptmieter (also mein Vermieter) komplett und ordentlich möbliert worden. Mein Zimmer ist mit 11 qm dreimal kleiner als das Wohnzimmer.
In meinen Mietvertrag steht unter "Mietsache" zudem folgendens
"2. ... Folgende Räume werden vermietet: 1 Zimmer. Gemeinsame Nutzung von: Wohnzimmer, Küche, Balkon, Bad, WC, Flur, Kellerabteil.
3. Die Wohnfläche (Zimmer) betraegt 11qm."
"
Vorweg vielen Dank für eure Hilfe!
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|