Zitat:
In meinen Mietvertrag steht unter "Mietsache" zudem folgendens
"2. ... Folgende Räume werden vermietet: 1 Zimmer. Gemeinsame Nutzung von: Wohnzimmer, Küche, Balkon, Bad, WC, Flur, Kellerabteil.
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Der § 549 BGB befasst sich mit dem Wohnraum - also dem gemieteten Zimmer. Von Mitbenutzung, wie es in WG's üblich sein kann, ist hier nicht die Rede.
Ein gemietetes unmöbliertes Zimmer unterliegt der Kündigungsfrist von 3 Monaten nach § 573c BGB, wenn der Mieter kündigt.
Die kürzeste Vermieterkündigungsfrist beträgt 6 Monate nach § 573a BGB.