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Kündigungsfrist bei Untermietvertrag (Wohnraum gleich Zimmer oder mehr?)
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16.05.2013, 10:35
max_world
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Beiträge: 2
AW: Kündigungsfrist bei Untermietvertrag (Wohnraum gleich Zimmer oder mehr?)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also somit gilt: Wohnraum = Mietsache = (in meinem Fall) Zimmer.
Gut zu wissen. Danke.
Du bist nicht zufällig Rechtsanwalt, oder? ;-)
max_world
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