1. Es gibt kein WG-Recht!
2. Ist der Hauptmieter frei in der Gestaltung der Miete, die er weiter/untervermietet.
3. Geht Sie der Mietvertrag, den der Hauptmieter abgeschlossen hat nichts an.
Zitat:
Und kann vielleicht der Vertrag für Nichtig erklärt werden?
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Und dann, unter der Brücke pennen?