AW: Abwasserrückstau mit Sachschaden in Mietshaus
Wenn es sich um Schaden durch Rückstau handelt, wird die Hausratversicherung möglicherweise nicht leisten. Die Bedingungen genau lesen.
Rückstau ist nicht zu verwechseln mit direktem Hochwasser.
Rückstau wird regelmäßig auch nur dann versichert, wenn das Gebäude mit Rückstauklappen versehen ist.
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