Die Schwester Ihrer Frau könnte das Haus natürlich vom Erbe ausnehmen, also nur Ihrer Frau vermachen. Dies behindert jedoch nicht den Pflichtteilanspruch des Mannes, welcher sowieso nur unter extrem widrigen Umständen auszuschalten ist.
Sollte es sich tatsächlich um eine unbelastete Immobilie handeln, dann sollten Sie einen günstigen Rat vom Anwalt einholen! Sein Sie mir nicht Böse, aber wenn es um Werte im fünf- oder sechsstelligen Bereich geht, sollten Sie auch wissen, dass ein kostenloses (Laien-)Forum nur die Spitze darstellt.
Deshalb möchte ich Ihnen an dieser Stelle zu unserer Online Rechtsberatung raten:
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Sie haben die Möglichkeit unverbindlich kostenlos ein Angebot einzufordern und können dieses dann annehmen oder ablehnen. Nach Schilderung Ihres Sachverhaltes, halte ich das für die beste Lösung!
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