Hallo Dana,
wie Sie selber wissen, hat der Bereich Ihrer Frage eher weniger mit Mietrecht zu tun. Es geht dann ja doch eher um das Eintreiben einer privaten Forderung. Ob diese nun gegenüber Ihrem Ex-Partner gerechtfertigt wäre, da Sie ja keine Leistung mehr erhalten (in Form der Wohnungsstellung), kann ich leider nicht beurteilen. Im Schlimmsten Fall könnte es tatsächlich "Pech gehabt" heissen.
Ich kann Ihnen daher nur raten einen unserer Online Anwälte einzuschalten. Sie haben die Möglichkeit Ihre Frage kostenlos und unverbindlich über unser Beratungsformular zu stellen und erhalten dann ein unverbindliches Angebot und haben rechtsicheren Rat, ob Sie die zwei oder drei Monatsmieten noch beitreiben können:
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Viel Erfolg, Mietrecht Einfach