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Alt 09.08.2009, 12:33
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung keine Nebenkostenabrechnung

Hallo bienchen,

die Nichterstellung einer Nebenkostenabrechnung ist meiner Meinung nach kein Grund für eine fristlose Kündigung. Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung vom Mieter können zum Beispiel sein: Hausfriedensbruch durch den Vermieter, das Nichtbeseitigen von Mängeln, Gesundheitsgefährdung durch Schimmel, etc.

Und bei Nebenkostenabrechnungen ist es der Fall, dass diese nach Ablauf des folgenden Kalendarjahres, für welches die Nebenkostanabrechnung gilt, nichtig werden. Aber auch nur im Falle einer Nachzahlung. Sollte für dich ein Guthaben entstehen, dann hast du hier immer Anspruch drauf.

Prüfe auch mal deinen Mietvertrag. Ggf. kann hier geregelt sein, dass die Nebenkosten pauschal zu entrichten sind und keine Nebenkostenabrechnung erstellt wird. Dies ist aber eher die Ausnahme.

In jedem Falle bin ich der Meinung, dass dein Grund nicht für eine fristlose Kündigung gereicht. Solltest du dennoch zweifel haben oder die Erstattung der Nebenkosten beschleunigen wollen, so rate ich dir dich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein in deiner Umgebung zu wenden.


Ich hoffe ich war eine Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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