Hallo,
ist es dem Vermieter erlaubt einen "gekauften" Wärmemengenzähler
auf den Mieter umzulegen?
Oder gilt das nur bei "gemieteten" Geräten?
Auszug der Rechnung in Nebenkostenabrechnung:
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Wasser & Heizungszähler 10% aus 605,39Euro = 60,54Euro
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Viele Grüße