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Alt 19.07.2013, 16:47
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Standard Erstrittener Pflichtteil halbiert unser Vermächtnis?

Hallo Gemeinschaft.

Ich habe eine Frage zu einer aktuellen Erbschaftssache. Es geht um ein Vermögen (400k+) , welches durch eine letzwillige Verfügung aufgeteilt werden soll. Hierbei gibt es vier Parteien, die im Testament bedacht wurden.

Da es wohl jahrelange Differenzen zwischen Vater und Sohn gab, wurde dieser nicht als Erbe sondern als Vermächtnisempfänger eingetragen.

Kommen wir nun zur Aufteilung:

1. Enkelkind als alleinige Erbin (Auszahlung zum 25. Lebensjahr)

Geldvermächtnisse
2. Lebenspartnerin, 52.000 EUR zur Sofortauszahlung
3. Patenkind, 52.000 EUR zur Sofortauszahlung
4. Leiblicher Sohn, monatliche Rente von 500 EUR für die Dauer von 10 Jahren.


Nun verhält es sich so, dass Person 4, also der eigene Sohn, nach mehr als 12 Monaten, seinen Pflichtteilsanspruch erstritten hat.

Der Anwalt und Vermögensverwalter hat uns nun angeschrieben und behauptet, dass dies 50% des Nachlasses ausmacht und dadurch ALLE Vermächtnisnehmer die Last teilen müssen. In diesem Fall soll unser Kind (Position 3) nun keine 52.000 EUR mehr bekommen, sondern nur noch 26.000 EUR. Begründet läge dies angeblich im §2318 Abs. 1 des BGB.

Ich selber bin Vater des Patenkindes (Person 3) und frage nun, wie ich mich dazu positionieren soll bzw. was ich gegen diesen Verlauf unternehmen kann. Denn diese Situation lag ganz gewiss nicht im Sinne des Testamentverfassers. Er würde sich, unter der aktuellen Lage, im Grabe umdrehen.

Danke im voraus.



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