Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 26.07.2013, 09:06
Kocki Kocki ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2013
Beiträge: 1
Standard Verrechnung Guthaben NK-Abrechnung

Hallo und guten Tag,

ich habe eine Frage an die Mitglieder des Forums.

Die in der NK-Abrechnung 2011 aufgeführten Posten wiesen in diversen Fällen erhebliche Differenzen zu den vorgelegten Belegen auf. Wir haben also nach vielen Schriftwechseln und Aufforderungen, die Differenzen zu klären, von unserem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht und die strittigen Beträge mit den Vorauszahlung der NK für 2013 verrechnet. Der Vermieter hat sich dazu nicht mehr geäußert.

Jetzt kam die NK-Abrechnung 2012 mit einem Guthaben von 150 EUR. Der Vermieter hat uns mitgeteilt, dass er das Guthaben nicht auszahlen werde, weil wir ja 200 EUR von der NK-Abrechnung 2011 zurück behalten hätten.

Ist das in Ordnung? Dann würde doch das Zurückbehaltungsrecht keinen Sinn ergeben?!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen