Hallo,
erst einmal sollten Sie
prüfen, ob Sie überhaupt eine Schenkungssteuererklärung abgeben müssen, denn der Freibetrag bei Schenkungen (genauso wie beim Erbe) beträgt derzeit 400.000 Euro für Kinder:
Schenkungssteuer - Höhe und Freibeträge
Sollte dieser Betrag überschritten werden, wäre es am einfachsten, wenn die Kinder jeweils die Erklärungen abgeben und Sie die festgesetzten Steuern ausgleichen.
Erbrecht Einfach