Der Fall ist tatsächlich nicht ganz so einfach für ein Forum zu beurteilen.
Bis zum Punkt der Schenkung kann ich mitteilen, dass ich das Ganze genauso beurteilen würde.
Ich bin jedoch der Ansicht, dass eine Einsicht in Unterlagen im Zuge der Geltendmachung eines Pflichtteils und der Höhe der Ermittlung dessen unabdinglich ist, wenn der Verdacht besteht, dass das Nachlassverzeichnis möglicherweise nicht ganz korrekt erstellt ist oder Gelder unterschlagen wurden.
Ich kann guten Gewissens nur raten einmal einen unserer Onlineanwälte zu befragen. Hier bekommen Sie rechtischeren Rat für kleines Geld:
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