AW: Tod eines Ehepartners, Pflichtteil für das Kind
Hallo, ich gehe einmal davon aus, dass Sie von einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament (z.B. Berliner Testament) sprechen, in welchem sich die Ehegatten zu Alleinerben und die Kinder als Nacherben einsetzen.
Somit würde das Kind in der Reihenfolge vorerst übergangen, ihm würde das Erbe jedoch nach dem Ableben beider Elternteile zustehen. Der Pflichtteil bleibt davon unberührt.
Bei diesen Testamenten gibt es eigentlich Standardformulierungen wie:
Sollte eines der Kinder nach dem Tod eines Elternteils den Pflichtteil verlangen, so soll es auch zum Zeitpunkt des Todes des anderen Elternteils nur den Pflichtteil erhalten.
Ich hoffe das konnte Ihnen weiterhelfen.
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