Hallo Community Mitglieder,
bitte um sachkundige und möglichst fundierte Info zu:
Besteht ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch der Alleinerbin an dem Vermächtnis eines Barvermögens ?
Hintergründe:
- Notariell beurkundeter Ehe- und Erbvertrag liegt vor.
- Der Erblasser (Ehemann) ist bereits verstorben.
- Lt. Erbvertrag: Als Alleinerbin ist die Tochter eingesetzt (Wohnhaus etc.)
Die Ehefrau bekommt als Vermächtnis das gesamte Barvermögen plus das Wohnrecht in dem Wohnhaus.
- Bei der Eheschließung zw. Ehemann u. Ehefrau wurde der Güterstand der Gütertrennung vereinbart.
Besteht aufgrund der vereinbarten Gütertrennung von der Alleinerbin (Tochter) noch ein gesetzl. Pflichtteilsanspruch an dem Vermächtnis des Barvermögens ?
Nach eigener Einschätzung nicht, da
lt. Pflichtteilsrecht
§ 2303 BGB besteht ein Anspruch auf Pflichtteil nur wenn ein gesetzl. Erbe beim Erbfall nicht bzw. nur mit zu wenig berücksichtigt wird !?
(Sofern ein Pflichtteil überhaupt relevant wäre, dürfte die Höhe des Pflichtteils 25% betragen (50% d. gesetzl. Erbteils).
Besten Dank im voraus für eine Rückinfo. ob eigene Einschätzung richtig sein kann.