1. Für Ihren Vermieter könnte die Angelegenheit mit einer Geldbuße geahndet werden, weil er gegen das Eichgesetz verstößt/verstoßen hat. Bei den Kosten laut Warmwasserzähler können Sie den Betrag laut Heizkostenverordnung um 15% mindern.
Vorschriften zur Eichung und Nacheichung von Wasser- und Wärmezählern
2. Da für diese Geräte eine Eichpflicht besteht sind die Kosten auch umlegbar. Diese Geräte sollten am besten geleast werden, damit entfallen die doch sehr hohen Anschaffungskosten für den Vermieter. Da Kaltwasser alle 6 und Warmwasser alle 5 Jahre nachgeeicht werden müssen, ist Leasing auf jeden Fall einfacher, da die Geräte ausgetauscht werden, weil ein Nacheichen höhere Kosten verursachen würde.
3. Sie haben als Mieter keine Möglichkeiten sich gegen diese Geräte zur Wehr zu setzen, oder wollen Sie gegen die Heizkostenverordnung und gegen das Eichgesetz zu Felde ziehen?