Hallo, die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, ohne die Vereinbarungen im Detail zu kennen. Auch insbesondere dessen, dass für eine Schenkung/Erbschaft von Eltern zum Sohn bedeutend andere Freibeträge gelten, wie von Bruder zu Bruder. Dies können Sie hier einmal nachlesen:
Der Schenkungsteuer Freibetrag
Ich denke aber, da es sich hier um eine Vereinbarung zwischen Eltern und Söhnen handelt, dass der Fall auch so behandelt wird. Wer soll die Auszahlung denn an Sie vornehmen - der Bruder oder die Eltern? - und überschreitet sie den Freibetrag von 20.000 EUR?
Erbrecht Einfach