AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe
Ich habe da auch mal eine Frage zu.
Herr C hat ein Haus auf seinem Namen.
Heiratet dann.
Wenn Herr C nun versterben würde könnte er per Testament seinem Sohn aus erster Ehe alles vermachen? So das die Aktuelle Frau C maximal den Pflichtanteil bekommt?
Wenn Herr und Frau C nun 5 oder 10 Jahre verheiratet sind und Frau C verstirbt, hat ihre Tochter aus erster Ehe irgendwelche Ansprüche auf das Haus das allein auf Herrn C geschrieben ist? (Zugewinngemeinschaft dort wird ja eigentlich alles gleich aufgeteilt)
Ich hoffe das klingt nicht etwas hinterhältig oder so, möchte aber auch keinem etwas vererben der damit nicht umgehen kann und es sinnlos verjubelt.
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