Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 27.08.2013, 19:27
pioneer pioneer ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2013
Beiträge: 4
Standard Mieter bezieht die Wohnung nicht!

Hallo,

Leider habe ich ein ungewöhnliches Problem, wir haben eine unsrerer zwei
Mietwohnungen vor ca. einem Jahr an einen netten jungen herrn in Ausbildung
vermietet. Die Mietkosten übernahm das Arbeitsamt (was mir komisch vorkam
mit 17 hätte er auch noch bei der Mutter wohnen können aber gut).

In der ersten Woch war der Mieter dann mehrmals in der Wohnung brachte aber weder Möbel noch sonst irgendwas in die Wohnung! Einen knappen Monat
später traf ich auf eine fremde Person im Treppenhaus mit Schlüssel zur Wohnung (prinzipiell nichts einzuweden) im Gespräch stellte sich allerdings herraus das er erst 16 war im Heim wohnte und hier in der Wohnung auf einer matratze mit seiner 14 jährigen freundin campierte. Nach einem klärenden

Gespräch über die weitervermietung oder fremdnutzung waren wir uns auch
schnell einig. Seit dem herrscht funkstille der Mieter taucht nicht mehr auf,
nur der Briefkasten quillt über.

Jeden Monat überweist das Amt brav die miete für die Geisterwohnung.
Aber die Therme muss gewartet werden (wenn er sie ausgeschaltet hat)
und vor dem Winter sollte das eine oder andere Fenster geschlossen werden.

Kann ich eine frist zur besichtigung festlegen, und in den Briefkasten stecken (den er nie leert) und dann die Wohnung öffnen lassen?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen