Zitat:
und vor dem Winter sollte das eine oder andere Fenster geschlossen werden.
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Bei Gefahr in Verzug durch nicht geschlossene Fenster dürfen Sie die Wohnung betreten und die Fenster schließen. Ansonsten ist diese Wohnung für Sie tabu, so lange die Miete pünktlich eintrifft.
Wegen der Miete sollten Sie mal beim
Jobcenter (nicht Arbeitsamt!) nachfragen, warum die die Miete für eine nicht bewohnte Wohnung überweisen.