Zitat:
Wird eine weitere Person widerrechtlich in die Wohnung aufgenommen (Gebrauchsüberlassung, Untervermietung oder ähnliches) so erhöht sich die Miete je Person ab dem Tag der Aufnahme monatlich um 40,-- €. Dieses gilt auch für eine unregelmäßige, oder zeitlich begrenzte Wohngemeinschaft. Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für einen angefangenen Monat.
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Widerrechtlich wäre ja ohne Zustimmung des Vermieters.
Darum sollten Sie noch vor Einzug beim Vermieter die Zustimmung zum Zuzug Ihrer Freundin einholen.
Untersagen darf er das so gut wie nicht. Hier der passende § dazu
§ 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte
Ist Ihre Freundin dann Ihre
Ehefrau reicht eine Information an den Vermieter das sie ab ... bei Ihnen wohnt.