Verbindlichkeit eines Aufhebungsvertrages
Hallo,
ich habe mit meinem Vermieter einen Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf abgeschlossen, d.h. der Mietvertrag endet zum April 2014. Meine Frage wäre nun, ob ich damit auf mein Kündigungsrecht zu einem vorherigen Datum verzichtet habe, sprich bis April Mieter bleiben muss.
Gruß und danke für eure Hilfe.
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