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Alt 12.09.2013, 12:22
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbschaftssteuerfreibeträge / Familienheim

Hallo,

Grundsätzlich hat jedes Kind einen Freibetrag von 400.000 EUR. Nach Ihrer Schilderung sollte somit für keinen Erben Erbschaftsteuer anfallen.

Die 10 Jahre-Regel, kommt jedoch nicht aus dem Erbrecht, sondern aus dem Einkommensteuerrecht. Hierzu lesen Sie bitte hier: Veräußerung von geerbter Immobilie, steuerpflichtig?


Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach
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