Hallo,
Grundsätzlich hat jedes Kind einen Freibetrag von 400.000 EUR. Nach Ihrer Schilderung sollte somit für keinen Erben Erbschaftsteuer anfallen.
Die 10 Jahre-Regel, kommt jedoch nicht aus dem Erbrecht, sondern aus dem Einkommensteuerrecht. Hierzu lesen Sie bitte hier:
Veräußerung von geerbter Immobilie, steuerpflichtig?
Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach