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Alt 17.09.2013, 14:35
poumah poumah ist offline
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Registriert seit: 16.09.2013
Beiträge: 1
Standard Was heißt "komplett saniert"?

Einen schönen Tag an Alle!

Ich hätte so eine Frage: Ich habe eine Wohnung gemietet (bin allerdings noch nicht eingezogen), und im Vertrag steht, dass sie "bei Beginn des Mietverhältnisses folgenden Zustand aufweist: neuwertiger Zustand, da komplett saniert."
Alles ist gany neu, aber die Wände sind noch nicht gestrichen worden, und der Vermieter meint, dass ich die Kosten dafür übernehmen sollte. Ich bin der Meinung aber, dass eine "komplett sanierte" Wohnung auch gestrichene Wände hat... oder irre ich mich hier?
Im Vertrag gibt es auch einen Teil zu Schönheitsreparaturen: "In der Miete sind Kosten für die Schönheitsreparaturen nicht einkalkuliert; daher übernimmt der Mieter während der Mietdauer die fachgerechte Ausführung der laufenden Schönheitsreparaturen", die auf seinem Mietgebrauch beruhen, auf eigene Kosten. Er stellt den Vermieter von allen etwaigen Verpflichtungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei."

Wie würdet Ihr das verstehen? Sollte die Wohnung an mich gestrichen abgegeben werden?? Es steht ja, dass ich die Schönheitsreparaturen WÄHREND der Mietdauer zahlen soll, nicht davor...

Vielen Dank im Voraus!
Poumah



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