AW: Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit
Lassen Sie sich das bitte von Ihrem Vermieter erklären. Ihr Vermieter ist dazu verpflichtet, Ihnen zum einen Einblick in die Unterlagen zu gewähren und zum anderen auch die einzelnen Beträge zu erklären.
Hier im Forum wird das nichts.
Aber warum kommen Sie mit der Abrechnung aus 2011, da ist doch der Drops doch schon lange gelutscht. Sie hatten ein Jahr Zeit nach Erhalt der Abrechnung, um dieser zu widersprechen. Und dieser Zeitraum dürfte schon lange vorbei sein, richtig?
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