AW: Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit
Hallo Regenmacher,
bezüglich "da ist doch der Drops doch schon lange gelutscht" ist es nichts Bei Einsichtnahme in die BK-Unterlagen sind die Vorausetzungen der Korregturen bis zur verjährung moglich (Beginn der Verjährung 2011 beginnt 31.12.2012. Warum ich die BK 2011 darlege ist die , dass ich die BK 2012 übernächste woche in die BK-Abrechnungdbelege einsicht nehme.
Um die jetzige Abrechnung besser zu vergleichen. Ich bin erst 06/2011 eingezogen und habe leider weiter keinn Vergleich.
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