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Alt 28.09.2013, 08:21
Sange
Gast
 
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Standard AW: Untermietvertrag auflösen im Notfall möglich?

... und da es sich um eine Überlassung der ganzen Wohnung handelt, müsste zuerst der Vermieter damit einverstanden sein.

Bezüglich der Wohndauer des Bekannten könnte auch eine "Individualvereinbarung" möglich sein.
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