Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 30.09.2013, 11:34
Rebefi Rebefi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2013
Beiträge: 2
Standard Vermieter behält Teil der Kaution ein

Folgender Fall:

Ich war Untermieter in einer WG. Ich habe mich mit der Hauptmieterin nicht verstanden und bin ausgezogen.
Bei meinem Einzug vor 1 Jahr habe ich mein Zimmer frisch gestrichen. Ich bin ausgezogen und habe lediglich die Löcher noch ausgebessert. Das Zimmer war also in einem Top zustand. Meine Hauptmieterin und ich haben nicht mehr viel kommuniziert. Sie hat mir eine email geschrieben ob ich denn weißeln werde und ich habe geantwortet, dass ich nur die Löcher ausbessern werde. 1 Woche nach meinem Auszug hat sie das Zimmer geweiselt und möchte nun 100 Euro von meiner Kaution einbehalten obwohl alles im Vertrag geregelt ist:

: „Die Schönheitsreparaturen sind erforderlich […] in Wohn- und Schlafräumen […] alle acht Jahre […]“ (Bezug des Untermietvertrags auf §12 Hauptmietvertrag).

Auch kann man sagen: falls der Zustand deinen Ansprüchen nicht gerecht war, „[…] so hat er (Mieter) die Kosten für die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter (hier ist abzulesen, dass du für diesen Bereich eigentlich nicht zuständig bist) zu erstatten, wenn der Mieter trotz Mahnung mit Fristsetzung die Arbeiten nicht nachholt.“ (Bezug des Untermietvertrags auf §12 Hauptmietvertrag).

Auch hier wurde ich nicht einmal verständigt, dass der Zustand nicht ausreichend war.

Weiterhin behält Sie 200 Euro für die Nebenkostenabrechnung ein. Das ist aber unangemessen, da ich für das gesamte letzte Jahr 50 Euro gezahlt habe. Mit ihr habe ich lediglich von 4 Sommermonate verbracht.

Ich weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll, da es sich nicht lohnt bei einer so kleinen Summe einen Rechtsanwalt einzuschalten. Trotzdem finde ich das es ums Prinzip geht und solche Leute nicht einfach durchkommen sollen.

Wie kann ich weiter vorgehen?

Danke schon einmal!!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen