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Alt 30.09.2013, 15:20
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vermieter behält Teil der Kaution ein

1. Bei der Klausel zu den Schönheitsreparaturen käme es auf den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung an, um zu sehen, ob die Klausel überhaupt (noch) gültig ist. Gerade bei diesen Formularvereinbarungen sind in der letzten Zeit wichtige Urteile des BGH gesprochen worden:

Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

2. Grundsätzlich hat der Vermieter den ausziehenden Mieter über Mängel an der Mietsache zu informieren, bevor er die Beseitigung in Auftrag gibt.

3. Bis zur Abrechnung der laufenden Betriebskosten kann der Vermieter das 3-4 fache einer monatlichen Vorauszahlung von der Kaution enbehalten, um zukünftige Forderungen damit auszugleichen. Das wären nach Ihren Angaben rund 16,- Euro für ausstehende Betriebskosten.
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