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Alt 21.08.2009, 12:16
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Keine Kaution zurück wegen Reparaturkosten - Wohnung nur 3 Tage bewohnt

Hallo aragon.

So eine besagte und spezielle Regelung ist mir nicht bekannt.

Aber wichtiger dürfte für dich sein, dass ein Übergabeprotokoll existiert. Somit kann der Vermieter nur die dort enthaltenen und protokollierten Schäden gegen die Kaution rechnen. Das ist ja der Sinn des Übergabeprotokoll, dass der Mieter und ebenso der Vermieter die Mängelliste erstellen, um zu sehen, was noch zu machen ist.

Ist das Parkett hier nicht dabei, hat der Vermieter auch nichts in der Hand. Denn das hätte bereits im Übergabeprotokoll vermerkt sein müssen. Zusätzlich wäre die Geschichte mit dem Schlüssel des Hausmeisters auch ein Argument, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Hier hast du als Student ja keine allzu hohen Kosten, wenn es den Gerichtskostenzuschuss, bzw. die Gerichtskostenbeihilfe für Studenten noch gibt.

Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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