AW: Erbfall bei verschwundener Person
Hallo,
also der Fall ist doch ein wenig komplex für ein Forum. Wobei ich aber auch annehmen muss, dass zwischen einer verschwundenen Person und einer für tot erklärten Person maßgebliche Unterschiede bestehen. Deshalb kommen wir hier mit einem "oder" nicht sehr viel weiter.
Grüße, Erbrecht Einfach
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