AW: Keine Nebenkostenabrechnung erhalten
Hierbei ist noch zu erwähnen, dass diese Verjährungsfrist von 3 Jahren nur für Erstattungen gilt! Einen Nachzahlungsanspruch muss der Vermieter innerhalb der geregelten Fristen von einem Jahr nach Abrechnungszeitraum geltend machen!
Mietrecht Einfach
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