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Alt 24.10.2013, 20:04
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Keine Nebenkostenabrechnung erhalten

Hierbei ist noch zu erwähnen, dass diese Verjährungsfrist von 3 Jahren nur für Erstattungen gilt! Einen Nachzahlungsanspruch muss der Vermieter innerhalb der geregelten Fristen von einem Jahr nach Abrechnungszeitraum geltend machen!

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