Hallo,
meiner Meinung nach sollten Sie dieses Dokument nicht unterschreiben. Denn als leibliches Kind haben Sie immer Anspruch auf den Pflichtteil. Lesen Sie dazu bitte einmal die zum Pflichtteilsanspruch aus unserem Ratgeber. Dann sollte schon vieles klarer werden:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber
Des Weiteren ist die Schenkung des Hauses noch 10 Jahre auf die Erbmasse anrechenbar. Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Ich denke das wird helfen, Erbrecht Einfach