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Alt 25.10.2013, 23:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Als Kind Erbverzicht unterschreiben oder Anspruch auf Pflichtteil?

Hallo,

meiner Meinung nach sollten Sie dieses Dokument nicht unterschreiben. Denn als leibliches Kind haben Sie immer Anspruch auf den Pflichtteil. Lesen Sie dazu bitte einmal die zum Pflichtteilsanspruch aus unserem Ratgeber. Dann sollte schon vieles klarer werden:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber

Des Weiteren ist die Schenkung des Hauses noch 10 Jahre auf die Erbmasse anrechenbar. Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber


Ich denke das wird helfen, Erbrecht Einfach
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