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Alt 29.10.2013, 12:19
Bärchen Bärchen ist offline
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Registriert seit: 29.10.2013
Beiträge: 1
Standard Nachträglicher Erbverzicht

Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe 2011 zusammen mit meinem Bruder das Haus unseres Vaters als Erbengemeinschaft geerbt. Nun ist es aber so, dass ich aus verschiedenen Gründen ausziehen möchte, es aber aus rein finanzieller Kraft nicht schaffe, meiner Verantwortung am Haus gerecht zu werden und gleichzeitig meine eigene Wohnung zu finanzieren. Meinem Bruder ist es nicht möglich mich auszuzahlen. Das möchte ich auch gar nicht. Ich drücke mich ja schließlich schon um die Verantwortung.

Letztendlich geht es mir dadrum, dass ich gern meinem Bruder das ganze Haus überschreiben würde, ohne dass ich dafür eine Gegenleistung erhalte. Das Haus und Grundstück ist ja selbst ein finanzieller Wert. Mein Bruder wehrt sich aber dagegen und droht einerseits damit, dass er dann auch darauf drängt sich von MIR auszahlen zu lassen. Das ist mir allerdings ohne den Verkauf unseres Elternhauses nicht möglich. Ic möchte schon, dass mein Bruder das Haus behält.

Gibt es einen Weg, wie ich aus der Erbengemeinschaft nachträglich herauskomme, ohne das mein Bruder sich querstellen kann? Welche Unterlagen benötige ich dazu? Erbschein und Grundbucheintrag hat mein Bruder und er gibt mir diesen auch nicht freiwillig heraus...

Vielen Dank,
Bärchen



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