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Alt 30.10.2013, 15:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Nachträglicher Erbverzicht

Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier zum Thema Erbengemeinschaft:
Erbengemeinschaft auflösen - Erbrecht Ratgeber

Da werden Sie schnell erkennen, dass es nicht allzu viele Wege aus der Gemeinschaft gibt, wenn Uneinigkeit herrscht.

Was ich nicht verstehe:
Wenn Sie das Haus Ihrem Bruder überschreiben wollen, wieso sollen Sie Ihn dann auch noch auszahlen? Da passt ja was nicht!

Das sieht ja so aus, als wenn keiner alleine in dem Haus bleiben möchte - somit bleibt in meinen Augen nur der Verkauf und die Aufteilung des Erlöses.


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