Zitat:
A. Kann ich Online Plattformen hierzu heranziehen?
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Das dürfte wohl ncht funktionieren, denn bei der Benennung der Vergleichswohnungen, sollte der tatsächliche Mietpreis und nicht der gewünschte genannt werden. Auch müsste eine genaue Beschreibung der Vergleichswohnungen bei diesem Mieterhöhungsverlangen beigefügt sein. Ob das nur mit der Nennung der Wohnung aus Immobilienportalen möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber diese Anfrage wäre in einem
Vermieterforum sicherlich besser aufgehoben. Auch könnte ich mir vorstellen, dass eine Mitgliedschaft bei Haus&Grund solche Fragen beantwortet.