Höhe und Freibetrag - Schenkung
Hallo,
ich habe eine Frage: welche Form eines Nießbrauches * kommt für den nachstehend beschriebenen Sachverhalt in Frage?
Herr und Frau W. bezahlen die Kosten für den Kauf eines Pflegeappartement in Höhe von ca. 131.000 Euro in einem Seniorenheim zu 100 % aus ihrem eigenen Vermögen, sowie die anfallenden Nebenkosten ( Grunderwerbsteuer, Notar u.a. )
Die beiden Söhne werden je zur Hälfte als Eigentümer, mit dem Nießbrauch für die Eltern in das Grundbuch eingetragen. .
Die Eltern erhalten einen Nießbrauch, bis zu Ihrem jeweiligen Tode.
Danach erlischt dieses.
Die Söhne sind danach lastenfreie Eigentümer.
Solange erhalten die Eltern die Mieteinnahmen, zahlen die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten und versteuern die Einnahmen im Rahmen Ihrer Einkommensteuerererklärung selbst.
Sie haben den Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der AfA und der Herstellungskosten.
Frage: welcher Nießbrauch kommt für die o.a. Regelung als die geeignete in Betracht ?
Welche Vor- oder Nachteile ergeben sich hierdurch für beide Vertragsparteien ?
Zuwendungsnießbrauch *
Teilentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch
Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch
Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch
Vorbehaltsnießbrauch *
Gemäß Steuergesetzgebung gelten hierfür die vorgesehen Freibeträge von 400 000 Euro pro Person ?
Herzlichen Dank vorab schon für Antworten.
Grüße
HGW_Rentner
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|