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Alt 28.11.2013, 13:55
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Bevorstehendes uneheliches Kind

Ihr uneheliches Kind hat leider immer Anspruch auf einen Teil Ihres Erbes. Und dies zum gleichen Anteil, wie Ihre leiblichen Kinder.

Sie könnten das Kind zwar per Testament enterben, ein Pflichtteilsanspruch besteht dennoch weiterhin und ist nicht zu umgehen.

Eine Möglichkeit wäre Ihr Vermögen zu mindern, z.B. durch Überschreiben auf Ihre Ehefrau. Dies ist aber auch immer mit Risiken verbunden und möglicherweise auch zwecklos, wenn Ihre Ehefrau vor Ihnen versterben würde. Dann würden die Güter sicher wieder in Ihren Besitz übergehen.

Eine Möglichkeit wäre dann vielleicht eine Abfindung.
Sie schließen einen Vertrag mit dem unehelichen Kind (am besten notarisch begleitet) über eine Summe X. Damit sind alle Forderungen aus dem Todesfall abgegolten.

Vielleicht haben Sie auch Glück und die Mutter des Kindes heiratet noch einmal neu oder findet einen Partner, der das Kind adoptiert. Dann wären keine Ansprüche Ihnen gegenüber mehr möglich.

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