Hallo zusammen!
Wir haben am 27.11.13 unsere Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2012 bekommen.
Bei der
Prüfung haben wir nun festgestellt, dass unser Vermieter die Heizkosten falsch berechnet hat. Er hat zu unseren Gunsten den Verbrauch und den Endzählerstand verwechselt, d.h. wir haben dadurch eine Verbrauchsdifferenz von rund 9.000 kWh. Dadurch bekommen wir in diesem Jahr aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ausgezahlt. Bei richtiger Berechnung wäre dies eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro.
Meine Frage ist nun, bis wann unser Vermieter Zeit hat, diese Abrechnung zu korrigieren? Müssten wir eine Nachzahlung begleichen, wenn unser Vermieter die Abrechnung erst in 2014 korrigiert oder ist dies dann "verjährt"? Oder könnten wir uns dieses Jahr das Guthaben auszahlen lassen und bei der nächsten Abrechnung den falschen Zählerstand (dann Anfangsstand 2013) anmahnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Eure Antworten.
Gruß
Strickmuffel