Hallo,
im Erbrecht ist es so, dass dem Erben nach Kenntnis vom Erbe 6 Wochen Frist für die Ausschlagung gegeben werden. Danach fällt das Erbe automatisch zu.
Aus berechtigten Gründen kann das Erbe danach nochmalig mit einer Frist von 6 Wochen ausgeschlagen werden.
Beide Fristen wurden versäumt und ich glaube nicht, dass eine Ausschlagung nun nach zwei Jahren noch möglich ist. So leid wie es mir tut, aber da hat die Mutter geschlafen, denn wenn der Erblasser in Privatinsolvenz ist, dann wäre das das Erste, was ich tun würde.
Vielleicht gibt es noch einen Kniff, weil die Tochter nicht volljährig ist? Problem, Sie ist geschäftsfähig. Aber das sind von mir nur Mutmaßungen, weshalb ich Ihnen nur raten kann unsere Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
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Viel Erfolg. Erbrecht Einfach