Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.12.2013, 15:06
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Unverschuldet Schulden geerbt

Hallo,

im Erbrecht ist es so, dass dem Erben nach Kenntnis vom Erbe 6 Wochen Frist für die Ausschlagung gegeben werden. Danach fällt das Erbe automatisch zu.

Aus berechtigten Gründen kann das Erbe danach nochmalig mit einer Frist von 6 Wochen ausgeschlagen werden.

Beide Fristen wurden versäumt und ich glaube nicht, dass eine Ausschlagung nun nach zwei Jahren noch möglich ist. So leid wie es mir tut, aber da hat die Mutter geschlafen, denn wenn der Erblasser in Privatinsolvenz ist, dann wäre das das Erste, was ich tun würde.

Vielleicht gibt es noch einen Kniff, weil die Tochter nicht volljährig ist? Problem, Sie ist geschäftsfähig. Aber das sind von mir nur Mutmaßungen, weshalb ich Ihnen nur raten kann unsere Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Rufen Sie einen Anwalt an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Alle Informationen erhalten Sie hier:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Ergebnisse in diesem Thema mitteilen.

Viel Erfolg. Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten