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Alt 28.12.2013, 15:45
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbschaft und Testamentsvollstrecker

Zitat:
Zitat von firefighter344 Beitrag anzeigen
Welche Bedeutung hat jetzt das Testament noch? Ist es damit hinfällig, als wirkungslos?
Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, so ist der nächste Familienangehörige erbberechtigt und tritt an dessen Stelle im Testament. Wirkungslos wird es dadurch nicht.

Zitat:
Zitat von firefighter344 Beitrag anzeigen
Was darf meine Tante jetzt mit dem Haus machen? Darf es verkauft werden in der Ausschlagungsfrist von mir?
Ihre Tante ist meines Erachtens nach an die Weisungen im Testament gebunden. Da hier nicht klar ist, inwieweit das Testament abgefasst wurde in Sachen Hausverkauf und Anlage des Überschusses für die Tochter kann ich auch keine weiteren Hilfestellungen leisten.

Zitat:
Zitat von firefighter344 Beitrag anzeigen
Habe ich Anspruch auf Einsicht die Auflistung der gesamten Schulden?
Da Sie nun erbberechtigt sind würde ich sagen: JA.

Zitat:
Zitat von firefighter344 Beitrag anzeigen
Ist es im Moment meine Immobilie in der Zeit der Ausschlagungsfrist?
Da Ihre Tochter ausgeschlagen hat, würde ich sagen: JA.

Zitat:
Zitat von firefighter344 Beitrag anzeigen
Ist jetzt die Aufgabe meiner Tante auch erloschen, da ja das Erbe von der testamentarischen Erbin, unserer Tochter,ausgeschlagen wurde?
Hier würde ich sagen: NEIN - da Sie ja an die Stelle Ihrer Tochter rutschen.

Da der Fall doch etwas verzwickt ist und auch die Tochter noch nicht sehr alt, kann ich nur nahelegen sich anwaltlichen Rat einzuholen. Wir bieten in unserem Portal diverse Möglichkeiten für eine kostengünstige Kontaktaufnahme und Rechtsberatung durch einen Anwalt. Lesen Sie dazu bitte hier, da es doch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag gehen kann:
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