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Alt 28.12.2013, 18:59
Jaeger426 Jaeger426 ist offline
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Registriert seit: 28.12.2013
Beiträge: 1
Standard Nutzung eines gemieteten Stellplatzes

Schönen Guten Tag,
Ich habe mit meiner Wohnung zwei Stellplätze gemietet.
Einer ist neben dem Haus und einer davor.
Es geht um den Stellplatz vor dem Haus.
Er ist parallel zur Straße gebaut und zwischen der Hauswand und dem Stellplatz ist ein Gemeinschaftsweg.

Jetzt habe ich zwei fragen:
1. Darf ich quer in diesen parkplatz parken, wenn der Gemeinschaftsweg nicht behindert wird und ich auch nicht auf die Straße stehe?
2. darf ich auf diesen Stellplatz auch zwei Autos abstellen, sofern der Gemeinschaftsweg und die Straße unbehindert bleiben?

Im Mietvertrag ist nicht geregelt wie ich auf diesen Stellplätzen parken darf oder nicht, bzw. Auch nicht mit wievielen Parkplätzen.
Die Vermieterin meinte mündlich bei der Wohnungsübergabe, dass wir quer parken dürfen und das auch mit zwei Autos. Für diese Unterhaltung gibt es auch Zeugen.

Danke im voraus für ihre Antworten.

MfG



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